Jährliche Stichtagsmeldung zum 1. März
Gemäß KiföG M-V § 26 Abs.3 sind Kindertagespflegepersonen verpflichtet, die Anzahl der von Kindern in Anspruch genommenen Plätze, an das Jugendamt Ludwigslust-Parchim, zu melden.
Die Meldung hat einen sehr hohen Stellenwert, weil auf Grundlage der Anzahl, der gemeldeten Plätze, die Verteilung der finanziellen Mittel vom Land erfolgen.
Die Zuschüsse für Fortbildungen werden ebenfalls auf dieser Grundlage berechnet.
Sprich: Je mehr Plätze gemeldet sind, desto höher ist die Beteiligung des Landes.
Es sollte also im eigenen Interesse sein, diese Meldung pünktlich einzureichen.
Bitte verwechselt diese Meldung nicht mit der "Statistik-Meldung"!
Bitte nutzen Sie folgendes Formular und senden es bis zum 10. März ein.
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